Bundesverband Solare Mobilität e.V.

AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Für alle Verkäufe und Lieferungen, auch solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgeblich. Der Gültigkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Käufer unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ein Angebot von dem Verkäufer gegenbestätigt.
  2. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Bestellung und Vertragsabschluss

  1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens vier (4) Wochen gebunden.
  2. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.
  3. Sämtliche Warenangebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
  4. Sollte eine Ware bei dem Verkäufer nicht mehr verfügbar sein, wird der Verkäufer den Käufer entsprechend informieren. Ein Vertrag kommt dann insoweit nicht zustande, und es bestehen keine Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer.
  5. Der Verkäufer übernimmt darüber hinaus kein Beschaffungsrisiko. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. (Selbstbelieferungsvorbehalt nach Maßgabe der Liefermöglichkeiten des Herstellers).
  6. Die angegebenen Preise verstehen sich in EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  7. Die Preise gelten ab Erfüllungsort ausschließlich Verpackung, Versicherung und Versand. Die Auslieferung der Ware erfolgt ausschließlich durch Vertragsspeditionen des Verkäufers.

§ 3 Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Es gelten die jeweils in den Angeboten bzw. Rechnungen veröffentlichten Zahlungsziele. Andernfalls sind Zahlungen innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen, gültig für Unternehmer, bzw. vierzehn (14) Tagen, gültig für Verbraucher, jeweils ab Lieferung des Kaufgegenstandes, ohne Abzug zu leisten.
  2. Im Falle des Verzugs ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Ist der Käufer nicht Unternehmer, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
  3. Das Recht des Verkäufers, Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Lieferfristen beginnen ab Eingang der Bestellung bei dem Verkäufer. Sie sind unverbindlich und betragen grundsätzlich dreißig (30) Tage.
  2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, solange die Lieferungen in der vereinbarten Zeit geleistet werden und die Teillieferungen/Teilleistungen für den Käufer von Interesse sind.
  3. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens der Lieferanten bzw. des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
  4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Fristen und Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen, aber höchstens um drei Wochen. Danach stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer über. Ist der Käufer nicht Verbraucher, geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person über, spätestens aber, wenn der Gegenstand das Lager des Verkäufers verlässt.

§ 6 Abnahme, Annahmeverzug

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert er die Abnahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  2. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund nicht zur Durchführung oder setzt der Verkäufer bei Verzug des Käufers eine fruchtlose Nachfrist, so kann der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

§ 7 Gewährleistungs- und Haftungsregelungen

  1. Ist der Liefergegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, leistet der Verkäufer für die von ihm gelieferte Vertragsware Gewähr. Die Gewähr erfolgt in der Weise, dass der Verkäufer die Vertragsware, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Materialund Herstellungsfehler aufweist, nach ihrer Wahl kostenlos instandsetzen oder ersetzen kann. Die Gewährleistungsfrist beträgt vom Tage des Gefahrübergangs an vierundzwanzig (24) Monate.
  2. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, einem Beauftragten des Verkäufers zur Besichtigung bereit zu halten.
  3. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:
    • der Käufer einen Mangel nicht rechtzeitig binnen der ihm gesetzten Rügefrist angezeigt oder aufnehmen lassen hat oder
    • dem Verkäufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
    • der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder
    • der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Verkäufer/Hersteller für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder
    • der Käufer Teile in den Vertragsgegenstand eingebaut hat, deren Verwendung von dem Verkäufer/Hersteller nicht genehmigt worden sind oder
    • der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
  4. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  5. Im Fall eines Mangels trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.
  6. Der Käufer ist nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt berechtigt und kann Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Über die gesetzliche Gewährleistungsregelung hinausgehende Garantiezusagen des Herstellers richten sich direkt gegen diesen.
  7. Der Verkäufer haftet bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie generell bei allen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhenden Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer, egal aus welchem Rechtsgrund, nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen hat. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  8. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Verjährung

Die vorstehend genannten Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Lieferungen des Verkäufers erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn die gesamte Verbindlichkeit aus der Lieferung gegenüber dem Verkäufer erfüllt ist.
  2. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung der von dem Verkäufer veräußerten Ware.

§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsparteien ist der Sitz des Verkäufers. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Frage seines Zustandekommens ist der Sitz des Verkäufers.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt unberührt.